Erfolgreich - Unkompliziert - Schnell
Ob zur Entwicklung eines Digitalisierungskonzeptes, zur digitalen Markterschließung oder der Investition in digitale Technologien – für kleine und mittelständische Unternehmen und Freiberufler in den unterschiedlichsten Branchen gibt es exzellente Zuschüsse von bis zu 80% des Digitalisierungsvorhabens.
Zuschüsse von Bund und Ländern sind in höchstem Maße attraktiv, da diese staatlichen Finanzhilfen in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt werden. Für bestehende Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler bedeutet das: geschenktes Geld für bestimmte Zwecke.
Digitalisierungszuschüsse können Sie erhalten für:
Als erfahrene Fördermittelmanager, unterstützen wir Sie bei der Findung, Beantragung und der anschließenden Abrechnung staatlicher Fördermittel und Zuschüsse für Ihr Digitalisierungsvorhaben.
Ein Plus für Sie ist dabei, dass Sie sich nicht erst intensiv mit den unterschiedlichen Fördermöglichkeiten auseinandersetzen müssen und Sie die Zuschüsse somit schneller in Anspruch nehmen können.
Hinweis: Eigenkapital von mindestens 20% ist bei allen Programm eine Fördervoraussetzung.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Wir vermitteln Finanzierungen ab einem Finanzierungsvolumen von 10.000 €. Die maximale Höhe einer Finanzierung ist abhängig von Ihrer spezifischen Unternehmenssituation und den jeweiligen Bedingungen unserer Finanzierer.
Infinitum vermittelt eine Vielzahl an Instrumenten für die branchenunabhängige Unternehmensfinanzierung. Kapital- und Personengesellschaften, Selbständige sowie Freelancer mit operativer Tätigkeit können eine Finanzierung beantragen. In der Regel ist dabei eine Handelshistorie von min. 2 Jahren notwendig. In Ausnahmefällen (z.B. bei starkem Wachstum) ist bei ausgewählten Partnern eine Finanzierung auch für jüngere Unternehmen möglich. Die Finanzierungen können flexibel eingesetzt werden – beispielsweise um eine Investition zu tätigen, Forderungen zu verkaufen und dabei Liquidität zu generieren, Waren zu kaufen oder bestehende Verbindlichkeiten günstiger zu refinanzieren.
Die angeforderten Dokumente hängen von den jeweiligen Kreditinstituten ab und variieren je nach Finanzierungsbedarf. Ihr persönlicher Finanzierungsberater wird Ihnen bei allen Fragen gern behilflich sein. Wir benötigen dazu immer mindestens: Jahresabschluss der letzten beiden Geschäftsjahre Aktuelle BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung) inkl. SuSa (Summen und Saldenliste) Kontoauszüge der letzten sechs Monate
Der wesentliche Unterschied eines Freiberuflers zum gewerblich Tätigen ist, dass der Freiberufler nicht gewerbesteuerpflichtig ist. Beide sind jedoch prinzipiell umsatzsteuerpflichtig. Deshalb ist der Freiberufler grundsätzlich verpflichtet, eine Umsatzsteuererklärung abzugeben.