Digitalisierungsförderung | Infinitum Berlin UG
  • Startseite
  • Leistungen
    • Finanzierungslösungen
      • Corona Hilfskredite
      • Firmenkredit
      • KfW-Schnellkredit
      • Firmenleasing
      • Factoring
      • Lagerfinanzierung
      • Einkaufsfinanzierung
    • Branchenlösungen
      • Agrarsektor
      • Automobilindustrie
      • Dienstleistungssektor
      • Industrie und Produktion
      • Lebensmittelindustrie
      • Logistik & Transport
    • Beratungs
      • Gründungs-&Nachfolgeberatung
      • Digitalisierungsförderung
      • Strategieberatung
      • Organisationsberatung
      • Führungskräfte-Coaching
    • Zuschüsse für Unternehmen
    • FAQ
  • Softwareentwicklung
    • Applikationen
    • Datenbankmanagement
    • Markenidentität Schaffen
    • Social Media Management
    • Videowerbung
    • Webseite
  • Firmen Gründung
    • Erstberatung
      • Bank Gründerangebot
      • Buchhaltung
      • Geschaftskonto Karte
      • Gründung
      • Gründungsfinanzierungen
      • Lohnab
      • Markenrechte
      • Notartermin
    • Personenfirma
      • Einzeunternehmen
      • Freiberufler
      • GbR
      • GmbH & Co. KG
      • KG
      • OHG/oHG
      • UG & Co. KG
    • Kapitalfirma
      • AG
      • AGW & Co. OHG
      • eGmbH
      • eGmbH & Co. KG
      • GmbH
      • gGmbH
      • gUG
      • Holding
      • KGaA
      • UG
    • Offshore Firmen
  • Partner
    • Anwälte
    • Geschäftskonto
    • Notar
    • Steuerberater
    • Warenwirtschaftsoftware
    • Forderungsmanagement
  • Tippgeber
    • Girokonto
      • Girokonto
      • Studentenkonto
      • Studentenkredit
    • Minikredit
      • Baufinanzierung
      • Ratenkredit
      • Autokredit
      • Mietkautionkredit
      • Forwarddarlehen
    • Kreditkarten
    • Geldanlage
      • Festgeld
      • Tagesgeld
      • Depot
      • Crowdinvesting
      • Roboadvisor
    • Finanzen
      • Girokonto
      • Minikredit 2
  • Vergleichportal
    • DSL
    • Ferienhaus Dänemark
    • Gas
    • Mietwagen
    • Ökostrom
    • Pauschalreise
    • Strom
    • Flugtickets
  • Versicherungen
    • Auto & Sachversicherungen
      • Privathaftpflicht
      • Rechtsschutz
      • Hausratversicherung
      • Geräteversicherung
      • Kfz-Versicherung
      • Motorrad
      • Wohngebäude
      • Haus- und Grundbesitz
      • Firmen
    • Krankenversicherung
      • Zahnzusatzversicherung
      • Auslandkrankenversicherung
      • PKV Vollversicherung
      • PKV für Beamte
      • Krankenzusatz
      • PKV für Studenten
      • PKV für Ü55
    • Risiko & Vorsorge
      • Risikolebensversicherung
      • Sterbegeld
      • Rente
      • Berufsunfähigkeit
      • Leben
      • Unfall
      • Riester-Rente
      • Risikoleben
      • Rürup-Rente
      • Pflegezusatz
    • Tierversicherungen
      • Hundehaftplicht
      • Pferdehaftpflicht
  • Immobilien
    • Mieten
    • Kaufen
    • Finanzieren
      • Baufinanzierung
      • Immobilienverkauf
    • Verkaufen
      • Immobilienverkauf
  • Appfabrik
  • Shopping
blog-1

Digitalisierungsförderung

Erfolgreich - Unkompliziert - Schnell

Digitalisierungsförderung - Nicht rückzahlbare Zuschüsse für Unternehmen, Selbständige & Freiberufler

Ob zur Entwicklung eines Digitalisierungskonzeptes, zur digitalen Markterschließung oder der Investition in digitale Technologien – für kleine und mittelständische Unternehmen und Freiberufler in den unterschiedlichsten Branchen gibt es exzellente Zuschüsse von bis zu 80% des Digitalisierungsvorhabens.

Zuschüsse von Bund und Ländern sind in höchstem Maße attraktiv, da diese staatlichen Finanzhilfen in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt werden. Für bestehende Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler bedeutet das: geschenktes Geld für bestimmte Zwecke.

Digitalisierungszuschüsse können Sie erhalten für:

  • Entwicklung von Digitalisierungskonzepten (bis zu 80% Zuschuss)
  • Investitionen in digitale Technologien (bis zu 50% Zuschuss)
  • Befähigung, Qualifizierung und Digitalisierungs-Know-how für Beschäftigte (bis zu 50% Zuschuss)
  • Verbesserung digitaler Geschäftsprozesse, bspw. Anschaffung neuer Software (bis zu 50% Zuschuss)
  • Investitionen in die digitale Markterschließung (bis zu 50% Zuschuss), bspw. für eine Unternehmenswebsite, eine Karrierewebsite, einen Onlineshop, Onlinebuchungssysteme etc.

Als erfahrene Fördermittelmanager, unterstützen wir Sie bei der Findung, Beantragung und der anschließenden Abrechnung staatlicher Fördermittel und Zuschüsse für Ihr Digitalisierungsvorhaben.

Ein Plus für Sie ist dabei, dass Sie sich nicht erst intensiv mit den unterschiedlichen Fördermöglichkeiten auseinandersetzen müssen und Sie die Zuschüsse somit schneller in Anspruch nehmen können.

Hinweis: Eigenkapital von mindestens 20% ist bei allen Programm eine Fördervoraussetzung.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • 100%-ige Abwicklung und Beratung durch die Niemann Consulting GmbH
  • Hochattraktive Bundes- und Landesförderungen von bis zu 80%
  • Für Bestandsunternehmen und Freiberufler
  • Persönlicher Ansprechpartner
  • Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden (Mo-Fr)

Wie viel Finanzierungsvolumen kann ich beantragen?

Wir vermitteln Finanzierungen ab einem Finanzierungsvolumen von 10.000 €. Die maximale Höhe einer Finanzierung ist abhängig von Ihrer spezifischen Unternehmenssituation und den jeweiligen Bedingungen unserer Finanzierer.

Wer kann eine Finanzierung beantragen?

Infinitum vermittelt eine Vielzahl an Instrumenten für die branchenunabhängige Unternehmensfinanzierung. Kapital- und Personengesellschaften, Selbständige sowie Freelancer mit operativer Tätigkeit können eine Finanzierung beantragen. In der Regel ist dabei eine Handelshistorie von min. 2 Jahren notwendig. In Ausnahmefällen (z.B. bei starkem Wachstum) ist bei ausgewählten Partnern eine Finanzierung auch für jüngere Unternehmen möglich. Die Finanzierungen können flexibel eingesetzt werden – beispielsweise um eine Investition zu tätigen, Forderungen zu verkaufen und dabei Liquidität zu generieren, Waren zu kaufen oder bestehende Verbindlichkeiten günstiger zu refinanzieren.

Welche Unterlagen benötigen wir von Ihnen?

Die angeforderten Dokumente hängen von den jeweiligen Kreditinstituten ab und variieren je nach Finanzierungsbedarf. Ihr persönlicher Finanzierungsberater wird Ihnen bei allen Fragen gern behilflich sein. Wir benötigen dazu immer mindestens: Jahresabschluss der letzten beiden Geschäftsjahre Aktuelle BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung) inkl. SuSa (Summen und Saldenliste) Kontoauszüge der letzten sechs Monate

Ist ein Berater umsatzsteuerpflichtig?

Der wesentliche Unterschied eines Freiberuflers zum gewerblich Tätigen ist, dass der Freiberufler nicht gewerbesteuerpflichtig ist. Beide sind jedoch prinzipiell umsatzsteuerpflichtig. Deshalb ist der Freiberufler grundsätzlich verpflichtet, eine Umsatzsteuererklärung abzugeben.

  • Gründungs-&Nachfolgeberatung
  • Digitalisierungsförderung
  • Strategieberatung
  • Organisationsberatung
  • Führungskräfte-Coaching

Partner

IONOS - Offizieller Partner

Seiten

  • Über Uns
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Kontakt

Letzter Beitrag

  • So führen Sie einen Finanzcheck zur Jahresmitte durch So führen Sie einen Finanzcheck zur Jahresmitte durch
  • So ändern Sie Ihre Ausgabengewohnheiten für immer So ändern Sie Ihre Ausgabengewohnheiten für immer
  • Tipps zur Genehmigung Ihres Privatkredits Tipps zur Genehmigung Ihres Privatkredits

Kontakt

  • Email: info@infinitum.berlin
  • Adresse: Krokusstraße 89 Berlin

Copyright © 2021 Infinitum. All rights reserved.