Eine KG bedeutet Kommanditgesellschaft in Deutschland, Belgien und Österreich abgekürzt KG ist eine Personengesellschaft, in der sich mindestens zwei natürliche oder juristische Personen zusammengeschlossen haben, um unter einer gemeinsamen Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben, wobei für Verbindlichkeiten der Gesellschaft mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt haftet und mindestens ein weiterer Gesellschafter nur beschränkt haftet Kommanditist. Kommanditisten haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage und nicht mit dem Privatvermögen.
Einer KG kann eine Personen-, Sach- oder Mischfirma sein. Der Zusatz Kommanditgesellschaft oder KG ist zwingend § 19 Abs. 1 Nr. 3 HGB. Kommanditisten dürfen im Namen geführt werden, solange der Geschäftsverkehr dadurch nicht über die Haftungsverhältnisse im Unternehmen in die Irre geführt wird. Die Komplementäre haben dieselben Pflichten und Rechte wie die Gesellschafter einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG), Unternehmensdaten müssen nicht veröffentlicht werden, sofern mindestens eine natürliche Person Komplementär ist, Persönliche und unbeschränkte Haftung als Vollhafter.
Durch den Ausschluss privater Haftung ist der Kommanditist vor dem Durchgriff auf das Privatvermögen geschützt. Der Einfluss der Arbeitnehmer aufgrund der Mitbestimmungsgesetze ist bei der KG geringer als bei einer GmbH. Keine notarielle Beurkundung bei Vertragsänderungen nötig.
Für eine erstmalige Eintragung einer KG entstehen Kosten in Höhe von ca. 300 Euro (für bis zu drei Gesellschafter). Für jeden weiteren Gesellschafter berechnet das zuständige Gericht eine zusätzliche Gebühr von 90 Euro.
Wie eine OHG ist auch eine KG eine Personengesellschaft mit zwei oder mehr Personen oder Unternehmen, die sich zusammentun, um ein Handelsgewerbe unter einer gemeinsamen Firma zu betreiben.
Kein Mindestkapital nötig, Kommanditisten haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage bzw, Hohe Kreditwürdigkeit, Komplementäre haften unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen, Eintragung im Handelsregister notwendig, Hohes Vertrauen zwischen den Gesellschaftern nötig.
Jeder Gesellschafter der KG bekommt vom Jahresgewinn 4% auf seinen Kapitalanteil gutgeschrieben. Der Restbetrag des Gewinns wird nach anteilig auf die beteiligten Gesellschafter verteilt. Ebenso übrigens der Verlust.