Wir vermitteln Finanzierungen ab einem Finanzierungsvolumen von 10.000 €. Die maximale Höhe einer Finanzierung ist abhängig von Ihrer spezifischen Unternehmenssituation und den jeweiligen Bedingungen unserer Finanzierer.
Infinitum vermittelt eine Vielzahl an Instrumenten für die branchenunabhängige Unternehmensfinanzierung. Kapital- und Personengesellschaften, Selbständige sowie Freelancer mit operativer Tätigkeit können eine Finanzierung beantragen. In der Regel ist dabei eine Handelshistorie von min. 2 Jahren notwendig. In Ausnahmefällen (z.B. bei starkem Wachstum) ist bei ausgewählten Partnern eine Finanzierung auch für jüngere Unternehmen möglich. Die Finanzierungen können flexibel eingesetzt werden – beispielsweise um eine Investition zu tätigen, Forderungen zu verkaufen und dabei Liquidität zu generieren, Waren zu kaufen oder bestehende Verbindlichkeiten günstiger zu refinanzieren.
Die angeforderten Dokumente hängen von den jeweiligen Kreditinstituten ab und variieren je nach Finanzierungsbedarf. Ihr persönlicher Finanzierungsberater wird Ihnen bei allen Fragen gern behilflich sein. Wir benötigen dazu immer mindestens: Jahresabschluss der letzten beiden Geschäftsjahre Aktuelle BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung) inkl. SuSa (Summen und Saldenliste) Kontoauszüge der letzten sechs Monate
Der wesentliche Unterschied eines Freiberuflers zum gewerblich Tätigen ist, dass der Freiberufler nicht gewerbesteuerpflichtig ist. Beide sind jedoch prinzipiell umsatzsteuerpflichtig. Deshalb ist der Freiberufler grundsätzlich verpflichtet, eine Umsatzsteuererklärung abzugeben.