
Kapital und Personen Firmen sollten einen Hausanwalt haben.
Rechtsanwälte haben die Aufgabe, ihrem Auftraggeber mit rechtsstaatlichen Mitteln zu seinem Recht zu verhelfen. Zu diesem Zweck können Jeder Firmen beraten oder vertreten, soweit sie nicht zuvor in derselben Angelegenheit die Gegenseite beraten bzw. vertreten haben oder andere Vertretungsverbote – z. B. eine zur Neutralität verpflichtende vorherige Tätigkeit als Notar oder Anwalt – bestehen. Die parteiliche Interessenvertretung ist das berufsprägende Merkmal der Rechtsanwälte.
Im Rahmen der Beratung wird der Mandant über die Rechtslage, seine Erfolgschancen, die Möglichkeiten einer Beweissicherung und die anfallenden Kosten sowie das Kostenrisiko informiert.
Befindet sich Ihr Betrieb und Sie in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, dann zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt zu unseren Partner! Mit Ihnen gemeinsam analysieren sie mit unseren Experten Partner die Situation Ihres Betriebes und erstellen eine Bestandsaufnahme.
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